Eisenbahnkupplungen

Eisenbahnkupplungen
Eisenbahnkupplungen,
 
Vorrichtungen an beiden Stirnseiten von Eisenbahnfahrzeugen zur Übertragung der Zugkräfte zwischen Triebfahrzeug und Wagen und zwischen den Wagen. Die bei der Eisenbahn eingeführte, zwischen den Puffern angeordnete Schraubenkupplung besteht aus einem Zughaken, einer damit schwenkbar verbundenen Kupplungslasche, einer Spindel mit Kupplungsschwengel und einem Kupplungsbügel. Die Spindel trägt ein Links- und Rechtsgewinde; die zugehörigen Muttern sind schwenkbar in der Kupplungslasche oder im Kupplungsbügel angebracht. Durch Drehen des Kupplungsschwengels lässt sich die eingehängte Kupplung verkürzen oder zum Aushängen des Bügels verlängern. - Die automatische Kupplung verbindet selbsttätig zwei aneinander stoßende Fahrzeuge; oft ist mit ihr gleichzeitig die selbsttätige Verbindung der Bremsluftleitung und der elektrischen Anschlüsse möglich. Man unterscheidet zwischen der Zugkupplung, die wie die Schraubenkupplung nur reine Zugkräfte überträgt und für die Seitenpuffer erforderlich sind, und der Zug-Druck-Kupplung, die Zug- und Druckkräfte überträgt, z. B. die Mittelpufferkupplung.

Universal-Lexikon. 2012.

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